Als Sachverständige für das Hundewesen und als Sachverständige im Auftrag des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz LANUV bin ich berechtigt, im Rahmen des Landeshundegesetzes NRW Prüfungen abzunehmen und Ihnen nach bestandener Prüfung die entsprechende Bescheinigung auszustellen. Begutachtungen gehören ebenfalls zu meiner Tätigkeit.
Ich helfe Ihnen auch gerne, sich im Behörden-Dschungel zurechtzufinden. Fragen zu den Landeshundegesetzen und Verordnungen beantworte ich Ihnen gerne.