Wann muss ich mit meinem Hund eine Verhaltensprüfung ablegen?
Wenn Sie für Ihren Hund (§ 3 oder §10 LHundG NRW) beim Ordnungsamt eine Befreiung von der generellen Leinen- und / oder Maulkorbpflicht nach dem Landeshundegesetz NRW beantragen möchten, kommen Sie um einen Verhaltenstest nicht herum. Für die Befreiung müssen Sie als Halterin oder Halter des Hundes nachweisen, dass eine vom Hund ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Weiterhin können auffällig gewordene Hunde eine generelle Maulkorb- und/oder Leinenpflicht vom Ordnungsamt auferlegt bekommen.
§ 3 LHundG NRW = gefährliche Hunde: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier, deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden
sowie im Einzelfall auffällig gewordene Hunde
§ 10 LHundG NRW = Hunde bestimmter Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino, Napoletano, Fila Brasileiro,
Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Die Old English Bulldog ist als American Bulldog Mischling in §10 eingestuft.
Wer darf eine Verhaltensprüfung durchführen?
Bei gefährlichen Hunden (§ 3 LHundG NRW) oder im Einzelfall auffällig gewordenen Hunden muss ein amtlicher Tierarzt des Veterinäramtes die Verhaltensprüfung durchführen.
Bei Hunden bestimmter Rassen ( § 10 LHundG NRW) haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder der amtliche Tierarzt des Veterinäramtes führt die Prüfung durch oder ein anerkannter Sachverständiger bzw. eine anerkannte sachverständige Stelle. Monika Saus ist gemäß § 4 Abs. 7 Durchführungsverordnung zum LHundG NRW anerkannte Sachverständige und darf die Verhaltensprüfung "Hunde bestimmter Rassen" gem. § 10 LHundG NRW durchführen.
Wo findet die Verhaltensprüfung statt?
Nach § 3 DVO LHundG NRW soll die Verhaltensprüfung auf einem für den zu prüfenden Hund neutralen Gelände (eingezäunt) durchgeführt werden. Die Prüfung soll nur mit solchen Hunden durchgeführt werden, deren Halterin/ Halter oder Aufsichtsperson in Besitz einer Sachkundebescheinigung sind. Im Euregio Hundezentrum findet die Prüfung auf dem eingezäunten Trainingsgelände in Eschweiler am Kaufland sowie in dessen Umgebung (Straße, Feld, Einkaufszentrum ....) statt.
Wer führt den Hund in der Verhaltensprüfung?
Der/die Halter/in muss persönlich mit dem Hund zur Prüfung erscheinen. Die Beauftragung einer dritten Person, ist nicht möglich. Die Prüfung ist Hund- und Personen bezogen. Beispiel: Herr Schulz hat seinen Hund erfolgreich durch die Prüfung geführt und eine Befreiung von der generellen Maulkorb- und Leinenpflicht wurde ausgesprochen. Dann gilt dies nicht für seine Frau. Frau Schulz muss den Hund weiter mit Leine und Maulkorb führen oder ebenfalls eine Verhaltensprüfung positiv ablegen.
Prüfungs-Elemente
TEIL 1 (auf dem Hundeplatz)
1. Überprüfung des Gehorsams des Hundes
a. Unbefangenheitsprobe mit Feststellung der Identität
b. An der Führleine
c. In Freifolge
2. Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten
3. Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit Geräuschen
TEIL 2 (im freien Feld)
4. Verhalten bei Kontakt mit Personen in Bewegung (Passanten, Jogger, Radfahrer)
5. Verhalten des angebundenen Hundes ohne Halterin / Halter in normalen Kontaktsituationen mit fremden Personen und
Hunden.
TEIL 3 (Straße)
6. Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Gegebenheit
TEIL 4 (auf dem Hundeplatz)
7. Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden
8. Bewertung des Hundeführers während der Prüfung
Bei der Verhaltensprüfung wird der Gehorsam des Hundes sowie dessen Verhalten gegenüber Personen und Artgenossen in alltagstypischen Situationen überprüft. Für die Befreiung von der Maulkorbpflicht muss der Hund gut an der Leine zu führen sein. Er darf weder Personen noch andere Hunde angreifen. Er darf auf Provokationen reagieren, muss aber von seiner Halterin oder seinem Halter jederzeit unter Kontrolle gehalten und wieder beruhigt werden können. Für die Befreiung von der Leinenpflicht muss der Hund im Beisein anderer Hunde ohne Leine den Kommandos seines Halters gehorchen. Der Hund darf während des Prüfungsvorgangs keinen über das normale Maß hinausgehenden Reizen ausgesetzt werden, die nachvollziehbare und natürliche Abwehrreaktionen provozieren. Die Reize müssen dem Hund in angemessener Dosierung vermittelt werden, so dass überprüft werden kann, ob der Hund, gemessen an der Reizstärke, ein der Situation nicht angemessenes Aggressionsverhalten aufweist. Bei einer negativen Bewertung zu einem Prüfelement ist davon auszugehen, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu befürchten ist. Die Prüfung ist abzubrechen und gilt als nicht bestanden.
Ab wann muss ein sogenannter Listenhund (§§ 3 und 10 LHundG) Leine und Maulkorb tragen?
Ab Vollendung des 6. Lebensmonats haben die o.g. Listenhunde nach §§ 3 und 10 LHundG NRW eine generelle Maulkorbpflicht. Die generelle Leinenpflicht besteht von Geburt an. Ab Vollendung des 6. Lebensmonats bis zur Vollendung des 15. Lebensmonats können die Hundehalter beim Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung zur Maulkorb – und/oder Leinenbefreiung beantragen.
Wie alt muss mein Hund sein, um an einer Verhaltensprüfung teilnehmen zu können?
Gemäß § 3 Abs. 5 DVO LHundG NRW muss der teilnehmende Hund mindestens 15 Monate alt sein. Bei Hunden, die vor Erreichen des zweiten Lebensjahres (24. Lebensmonat) geprüft werden, muss nach Ablauf von zwei Jahren eine Wiederholung der Verhaltensprüfung stattfinden. Für Hunde, die das Mindestalter (15 Monate) noch nicht erreicht haben, kann eine befristete Ausnahme von der Anlein- und Maulkorbpflicht gemäß § 3 Abs. 6 DVO LHundG NRW erteilt werden. Im § 3 Abs. 6 steht geschrieben: „Für Hunde, die das Mindestalter noch nicht erreicht haben, soll eine befristete Ausnahme von der Anlein- und Maulkorbpflicht erteilt werden, wenn die regelmäßige, mindestens alle zwei Wochen erfolgende Teilnahme an einer Junghundeausbildung (z.B. Vorbereitung zur Begleithundeausbildung) der zuständigen Behörde gegenüber durch eine Bescheinigung nachgewiesen wird.“ Das heißt: Die Hundeschule bescheinigt dem Hundehalter die regelmäßige, mindestens alle 14 Tage stattfindende Teilnahme am Training. Diese Bescheinigung lässt der Hundehalter seinem zuständigen Ordnungsamt zukommen. Von der Behörde ergeht dann i.d.R. an den Halter ein Befreiungsbescheid.
Wie lange ist eine Verhaltensprüfung gültig? Muss ich Sie irgendwann wiederholen/auffrischen?
Gemäß den Verwaltungsvorschriften 5.3.4 zum Landeshundegesetz NRW liegt es im Ermessen des zuständigen Ordnungsamtes, den Maulkorb- und/oder Leinenbefreiungsbescheid zeitlich zu begrenzen oder mit weiteren Auflagen und Bedingungen zu verbinden. In der Regel ist es bei den meisten Ordnungsbehörden in der Städteregion aber so, dass die Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung zeitlich unbegrenzt mit einem Verwaltungsbescheid ausgesprochen/erteilt wird. Kommt es zu einem Beißvorfall o.ä., der der Ordnungsbehörde gemeldet wird, so kann die Befreiung aufgehoben werden. Aus dem §10 Hund wird dann ein §3 Hund und muss dem Amtstierarzt in einer Verhaltensprüfung vorgestellt werden.
Sorgt eine bestandene Verhaltensprüfung für eine Steuerermäßigung der Hundesteuer?
Bei den meisten Gemeinden und Städten zahlen Sie für Ihren Listenhund eine erhöhte Hundesteuer. Bislang kann jede Gemeinde und Stadt die Höhe der Hundesteuer frei festlegen. Ob eine erfolgreich absolvierte Verhaltensprüfung zur Steuerermäßigung führt, liegt einzig im Ermessen der Gemeinde.
Was kostet die Verhaltensprüfung?
Die Kosten einer Verhaltensprüfung sind gesetzlich nicht festgeschrieben. Ich habe eine halterfreundliche Lösung gefunden. Die Prüfung kostet inkl. Aufzeichnung und Empfehlung 150€ je Team. Ein weiterer Hundeführer desselben Hundes zahlt am gleichen Prüfungstag nur 100 €. Es können an einem Prüfungstag aus Rücksicht auf den Hund jedoch max. zwei Personen mit dem selben Hund teilnehmen.
Wir sind Ihnen seit mehr als 20 Jahren hier in der StädteRegion Aachen und über die Grenzen hinaus ein zuverlässiger Partner in Sachen Hund.
Testen Sie uns.
Studium der Tierpsychologie (Hund) an der ATN
Zertifizierte Hundetrainerin der Tierärztekammer SH
Sachverständige für das Hundewesen
Erlaubnisinhaberin §11 TierSchG
Kontinuierliche Weiterbildungen für alle Mitarbeiter/innen
Fachreferenten/innen für Seminare
Qualifizierte und zertifizierte Mitarbeiter/innen